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Schaumburg-Lippe und seine Prinzen

Das kommt davon, wenn man Archivalia ein paar Tage aus den Augen läßt, jetzt hätte ich doch beinahe diese spannende Geschichte über ein interessantes Buch und die Debatten darum vergessen. "Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe" von Alexander vom Hofe. Kommentieren möchte ich das nicht. Das "Hausarchiv" habe ich übrigens nie benutzt, weil ich das "Hochfürstliche Durchlaucht", welches im Anschreiben an die Hofkammer verlangt wurde, ersparen wollte.
KlausGraf - 4. Sep, 19:02

Hinweis und Tipp

http://archiv.twoday.net/stories/5169280/

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KHSchneider - 5. Sep, 13:34

Lieber Herr Graf, mache ich längst, aber auch dann kostet es Zeit, alle interessanten Blogs zu lesen und manchmal widme ich halt dem realen Leben mehr Aufmerksamkeit ;-)
vom hofe - 10. Sep, 19:57

zur Anrede


KHSchneider - 11. Sep, 09:58

Ach, das klingt zu schön, denn mittlerweile darf er sich offenbar wieder "Fürst" nennen, als Teil des Namens und er wirbt auch kräftig mit dem Fürsten"titel". Was soll man dazu als alter Schaumburg-Lipper sagen? Vielleicht betonen, dass die SPD in Schaumburg-Lippe einmal eine Hochburg hatte und nicht nur Fürstendiener waren?
vom hofe - 14. Sep, 12:26

Zum Hinweis auf die SPD

Das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover sowie die Nebenstelle Staatsarchiv Bückeburg unterstehen direkt der Niedersächsischen Staatskanzlei. Ob Niedersachsen von SPD oder CDU regiert wird spielt in Sachen "Fürstenschutz" keinerlei Rolle. Unter Ministerpräsident Gabriel trug die Niedersächsische Staatskanzlei zur Begründung der Verhängung von Informationssperren vor:

"Eine uber den Rahmen der vertraglichen Regelung hinaus zu erwartende Einsichtnahme durch dritte wird gerade dann die Entscheidung des Verfügungsberechtigten, sein Material der Archivverwaltung und damit (ggf. nach Massgabe des Depositalvertrages beschränkt) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, massgeblich beeinflussen, wenn es sich um besonders gehaltvolle Materialien, etwa wie im vorliegenden Fall Schriftgut einer ehedem regierenden Adelsfamilie handelt. Damit beschränkte man im Ergebnis die Aufgabe der Archivverwaltung auf Schriftgut im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1 S. 1 NArchG und entzöge der historischen Forschung in Niedersachsen andere wichtige Quellen. Als solche gelten insbesondere Adelsarchive, die bis weit ins 19. Jahrhundert hinein aber wegen einer fehlenden verfassungsrechtlichen Abgrenzung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich der Herrschaftsinhaber zahllose Sachverhalte enthalten, die nach heutigen Masstäben der Sphäre staatlicher Hoheit zuzuordnen sind. Dieses gewichtige öffentliche Interesse an der Vorhaltung einer substanzreichen Quellengrundlage und deren Erschliessung auch über Depositalverträge geht aus Sicht der Beklagten dem privaten interesse der Klägerin, Erkenntnisse zu gewinnen, die sie möglicherweise in die Lage versetzen, andernfalls nicht realisierbare zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, auch dann vor, wenn letztlich die Zahlung hoher Beträge als Folge der Akteneinsicht erwartet werden."

Hinweise auf Parteien sind somit wenig hilfreich. Es geht nicht um Parteien, sondern um fiskalische Interessen des Staates und seiner "Verbündeten".

Und erstaunlich wenig auskunftswillig war der Bügermeister von Steinbergen (Herr Heiner Bartling, SPD) als ich ihn schriftlich um Auskunft zum NS Straflager im Steinbruch Steinbergen bat. (Siehe Kapitel 18 Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssystem
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Noch eine Annekdote:

Hinrich Wilhelm Kopf und Schaumburg Lippe
Der Adjutant von Goebbels Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe verlieh Geld an Robert Ley zwecks Finanzierung von Druckereien. Die Tilgung des Darlehens sollte durch die Übergabe eines Gutes in Posen erfolgen. Zitat aus Sonne im Nebel Seite 69, 70, Verfasser FC zu SL: "Der anständige Mann, über den diese Angelegenheit bei der Treuhandstelle Ost laufen sollte und den ich daher damals kennen und auch schätzen lernte, hiess Hinrich Kopf. Er war nach dem Kriege viele Jahre hindurch der sehr geachtete Ministerpräsident des Landes Niedersachsen. Er bot mir in den fünfziger Jahren an, in Schaumburg Lippe Landrat zu werden.Aber auch das musste ich leider ablehnen, weil ich fürchtete, dadurch mit dem Fürstlichen Haus Schaumburg - Lippe in Interessenkollision zu kommen. Aber Hinrich Kopf- der auch Mitglied des Bundesvorstandes der Sozialdemokratischen Partei war-blieb mir doch, bis zu seinem Tode, ein treuer Freund."

Weiter S. 204 und 205:

"Ernst Torgler und ich trafen uns dann in Bonn während der Sitzungsperioden des Bundestages. Er war Abgeordneter der SPD geworden. Die Begegnungen mit diesem Mann...waren zustandegekommen, weil er während des Krieges mit der Treuhandstelle Ost, in der auch Hinrich Kopf arbeitete, nach Bückeburg evakuiert wurde..."

Kuriose Lebensläufe.

siehe auch Kapitel 21 (HTO, Flucht nach Bückeburg) und 22 (Hinrich Willhem Kopf) in Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem:

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Aus Zeitungszeugen Nummer 7 (eine wertvolle Quelle):

Kreuz Zeitung vom 14 Juni 1934 Seiten 1 und 2:
Goebbelsrede in Warschau
Am Mittwoch um 12 Uhr 15 ist Reichsminister Dr. Goebbels mit dem Flugzeug "Generalfeldmarschall von Hindenburg" vom Tempelhofer Feld nach Warschau abgeflogen. Er folgt einer Einladung der Intellektuellen-Union. In der Begleitung des Ministers befinden sich u.a. Ministerialrat Hanke, Prinz Schaumburg Lippe...
Kein neuer Krieg ! Der Nationalsozialismus hat keine internationale Sendung im aggressiven Sinne zu erfüllen ...Wir sind kein säbelrasselndes Eroberungsgeschlecht..."

Dieser Prinz war niemand anderes als Friedrich Christian, Freund Torglers und Kopfs, welche jenem jüdische Besitzungen in Posen verschaffen sollten, zur Tilgung von Krediten an die NSDAP (oder an Bormann oder Dr. Ley oder .... ist ja auch egal Freund bleibt Freund). Spanisches Sprichwort: Freunde soll man insbesondere in der Hölle haben..
KlausGraf - 15. Sep, 18:42

Fürst

Im Haus Waldburg-Wolfegg ist es Usus, dass der "regierende" Fürst von unseren "republikanischen" Personenstandsbehörden eine Namensänderung genehmigt bekommt, gegen die natürlich niemand rechtlich vorgehen kann, da nur der Fürst selbst dagegen klagebefugt ist.
vom hofe - 15. Sep, 22:37

Es geht eben nicht um eine Namensfrage

Die Bezeichnung "Fürst" soll eine Rechtsfolge auslösen. Es geht nicht um Eitelkeit oder Arroganz. Es geht dabei nicht um eine "Äusserlickeit", sondern um die rechtliche Geltendmachung einer Vormachtstellung. Die Vormacht ermöglicht beispielsweise, dass anderen Personen der Zugang zu Informationen verwehrt wird. Die Kontrolle über Information ist Quelle von Macht.
Informationsvorenthaltung, -unterdrückung, -blockierung und -verzögerung sind eine effektive Strategie. Der freie, egalitäre Fluss der Information ist eine realitätsferne Utopie.
Ohne sich "Fürst" nennen zu dürfen wird er einer Gleichbehandlung unterworfen die er ablehnen muss. Ohne "Fürst" zu sein, können weder er noch die befassten Behörden und Gerichte die Ungleichbehandlung rechtfertigen. Darum ging es und geht es immer wieder seit 1918. Es ist an der Zeit, dass ein unvoreingenommenes Gericht (meines Erachtens der EGMR) hier Ordnung schafft.
vom hofe - 14. Okt, 10:43

Wenn es ganz schlimm wurde half ein "Fürstentitel"

Auch Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont versuchte Sonderrechte und Einflussnahmen zu ermöglichen in dem er sich gesetzeswidrig als "Fürst" gerierte. Es handelt sich um eine Taktik die häufiger anzutreffen ist. Er konnte aber die amerikanische Justiz nicht täuschen, siehe die Akte UNITED STATES / Josias Prince zu Waldeck

http://www.icwc.de/fileadmin/quellen/000-50-9.pdf

Das Gesicht "Josens" in Wikipedia kann einem fast leid tun. Er hält im April 1947 noch ein Schild auf dem zu lesen ist: Fuerst Josias zu Waldeck. Wahrscheinlich rettete es ihm das Leben.

Somit ist die unterschätzte und unterbewertete Titelfrage dreidimensional: Sie tangiert Freibriefe in den Bereichen der "Gesetzesübetretungen", des "public image" und der vermögensrechtlichen "Sonderrechte". Die Summe davon: "das parallele Unrechtssystem".

vom hofe - 9. Nov, 09:18

Etikettenschwindel: "Die Hofkammer bin ich" = „L’Etat c’est moi“

"Die Hofkammer" (die es seit 1918 juristisch nicht gibt) "das bin ich".

Hofkammer als Pseudonym zur Verschleierung der Rechtslage, zur rechtswidrigen Veräusserung von Kunst an Bormann. Hofkammer verkaufte rechtswidrig das Palais Schaumburg in Bonn an Wehrmacht im Jahr 1939. Fürstliches Haus wird zur rechtswidrigen rückwirkenden Grundbuchumschreibung von ca. 10.000 Hektar Forstbesitz in Österreich im Jahre 1936 instrumentalisiert. Das Konstrukt Fürstliches Haus, vertreten von der fürstlichen Hofkammer wurde missbraucht zur rechtswidrigen Aneignung riesigen Privatbesitzes des letzten regierenden Fürsten Adolf. Dies ermöglichte der Nationalsozialismus und aus diesem einzigen Grund kollaborierten die ehemals regierenden Häuser mit den Nazis. Die Weimarer Republik wies sie in die Schranken, deshalb musste die "marxistische Regierung" weg.

Der Hinweis auf den Marxismus hat seinen Ursprung in einem Brief vom 24.3.1937 von Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe an den Landespräsidenten Dreier in dem es heisst:

"...für mich als Chef des Hauses wäre es eine Verletzung meiner Pflichten, wenn ich nicht alles täte, um meinem Hause die Eigentumsrechte wieder zu verschaffen, die ihm von der seinerzeitigen marxistisch beeinflussten Regierung unter Ausserachtlassung der Rechtslage und unter dem Druck einer gefälschten öffentlichen Meinung zu Unrecht genommen sind."

Tut heute "der Chef des Hauses" nicht alles um sich Eigentumsrechte zu verschaffen ? Lässt man ihn gewähren ?

Gab und gibt es seit 1918 keine Hofkammer stellen sich die Fragen, ob es einen Hof gibt, ob es einen Fürsten gibt, ob es ein Haus gibt ob es ein Hausvermögen gibt.

"Hoheitlicher" Rechtsschein zur Täuschung der verblendeten Allgemeinheit auch im Rechtsverkehr. Das hat hat heute einen Namen. Juristen kennen die Antwort, schweigen und schauen weg (jene wissen dass sie gemeint sind). Für wie dumm wird das deutsche Volk (einschliesslich Historiker und Juristen) gehalten ? Solange Historiker und Juristen dieser Forschungslinie gemeinsam nicht nachgehen, werden sich selbsternannte Fürsten und sogenannte "Eliten" in Sicherheit wiegen. Sie fühlen sich so sicher, dass sie es wagen, öffentlich zu erklären: "die Hofkammer das bin ich". Und die Archive bleiben mit staatlichem Segen verschlossen.

passend dazu: Niedersachsen sieht keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz siehe

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/03/informationsfreiheitsgesetz-niedersachsen-5498870/

vom hofe - 10. Nov, 10:44

Ausführungen im Spiegel

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/90/40/dokument.html?titel=Aristokratischer+Feinsinn&id=13220409&top=SPIEGEL&suchbegriff=aristokratischer++feinsinn&quellen=&vl=0&qcrubrik=artikel

Der Spass hört aber dann auf, wenn Pseudonyme und Etikettenschwindel zur Erlangung öffentlicher Geldmittel oder abhandengekommener Kunst eingesetzt werden.

In folgenden Verfahren klagen nicht Oberhäupter und Fürsten, sondern Erbengemeinschaften:

VG Meiningen 5 K 8001/01 (Sachsen Meiningen)
VG Dresden 5 K 3229/99 (Sachsen Coburg)
VG Dresden 12 K 3985/99 (Sachsen)
VG Magdeburg 5 A 2/08 (Bismarck)

Vor dem VG Geifswald klagte Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe mit dem "Titel" Fürst. Inzwischen wurde das Rubrum auf Prinz korrigiert (VG Greifswald 5 (jetzt 2) A 1175/07).

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http://digireg.twoday.net/stories/5167535/modTrackback

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