Gute Nacht, Deutschland
Die TU Darmstadt darf ihren Benutzern keine Ausdrucke digitalisierter Werke mehr ermöglichen. Die Nutzer müssen die Texte abschreiben, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und dem Ulmer Verlag hat das OLG Frankfurt recht zu deren Recht verholfen. Jetzt dürfen wir wohl noch darauf warten, dass sich ein Hersteller von Bleistiften oder Füllfederhaltern eine Begründung ausdenkt, weshalb in Bibliotheken keine Notebooks mehr verwendet werden dürfen. Ausschließen darf darf man ja keine Absurdität mehr. Obwohl, ist das wirklich so absurd, schließlich wird ja gerade heute die europäische Digitalbibliothek aus "Gedächtnis Europas" promotet. Dort gibt es nicht nur Texte, sondern auch andere Objekte - die man am besten abzeichnet.
KHSchneider - 2. Dez, 17:57